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Author Topic: Bildbearbeitung Zahnspange  (Read 8211 times)

Offline Doomed_Prod!gY

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Bildbearbeitung Zahnspange
« on: 19. February 2012, 18:07:56 PM »
hallo,

ich suche Leute die normale Fotos so bearbeiten können das Personen eine Zahnspange bekommen die normal keine haben. Sollte natürlich so real wie möglich aussehen dannach.

bitte per PM bei mir melden :) danke.

Offline Ingo

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #1 on: 19. February 2012, 21:22:57 PM »
Ich darf an das Urheberrecht erinnern. Also dementsprechend alle erfoderlichen Genehmigungen etc. einholen!

Offline Doomed_Prod!gY

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #2 on: 20. February 2012, 18:12:48 PM »
oh, da hab ich gar nicht drann gedacht sry, kann gelöscht werden !

Offline Nathanael86

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #3 on: 22. February 2012, 16:33:42 PM »
Mit Urheberecht hat des nix zu tun. Recht am eigenen Bild vielleicht aber solang man die Personen kennt bzw. die Personen öffentlich bekannt sind und die Photomontagen nur zur privaten Erheiterung genutzt werden ist das kein Problem.

Urheberrecht hat man auf Werke mit einer gewissen Gestaltungshöhe(also nicht für jeden Mist) und auch nur für genau das. Es reichen kleine Änderungen damit das Werk nicht mehr Urheberrechtlich geschützt ist. Allerdings müssen die Änderungen so groß sein dass der Unterschied erkennbar ist. Was bei einer Fotomontage in welcher eine Zahnspange hinzugefügt wird auf jeden Fall gegeben ist.

Ob ein simpler Promischnappschuss die Kriterien für die Schutzfähigkeit:

"Individualität, Vorliegen von Form und Gestalt und ein Mindestmaß an
„Gestaltungshöhe“ des Werkes."

und auch

"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige
Schöpfungen."

erfüllt würde ich schon bezweifeln allerdings würde ich mich darauf nicht verlassen, da darüber letztendlich ein Gericht entscheidet.



Wie das mit anschließendem Veröffentlichen der Montage im Internet ist bin ich mir nicht so sicher, aber wenn überhaupt dann kann nur die auf dem Foto abgebildete Person etwas dagegen machen, ist diese noch berühmt wird glaube ich sogar das schwer.

Offline Ingo

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #4 on: 22. February 2012, 19:44:25 PM »
Ich habe ja nicht gesagt, kraft Urheberrechtes ginge hier gar nichts. Es kommt darauf an, ob hier ein urheberrechtlich relevantes Werk vorliegt und wer die Rechtsinhaber sind. Demtentsprechend kann es notwendig sein, dass man die erforderlichen Genehmigungen besitzt, um hier tätig zu werden.

Und daher habe ich verallgemeinert geschrieben, dass die erforderlichen Genehmigungen einzuholen seien. Ob überhaupt welche erforderlich sind, kann ich doch von hier aus nicht beurteilen. Wenn du ein Bild von dir selber machst, es selber bearbeitest und dann veröffentlichst, wird es keine urheberrechtlichen Hindernisse geben. Das gilt aber nicht für alle Bilder und für alle Bearbeitungen. Und es kommt auch darauf an, wer der Urheber ist.

Davor, aus dem Internet beliebig Bilder runterzuladen, zu bearbeiten und selber wieder veröffentlichen, ohne sich um etwaige Rechte zu kümmern, kann ich nur warnen. Das jedenfalls ist alles andere als unbedenklich. Insoweit hat das ganze sehr wohl etwas mit dem Urheberrecht zu tun.

Offline cult

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #5 on: 23. February 2012, 01:29:17 AM »
Ihr könnt runterladen und bearbeiten, was ihr wollt. Nur das Wiederveröffentlichen nach der Änderung bedarf der Regelung.

meander

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #6 on: 24. February 2012, 13:11:33 PM »
Um etwas Licht in den Rechtsdschungel zu bringen:

Zu beachten sind das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.

Das Urheberrecht schützt Werke, also "persönliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst". Nun  könnte man meinen, banale Schnappschüsse haben keinen Werkcharakter und sind daher nicht urheberrechtlich geschützt. Leider nicht ganz. Man unterscheidet tatsächlich Lichtbildwerke, die künstlerische oder professionelle Qualität aufweisen, von einfachen Lichtbildern. Letztere genießen aber nach § 72 UrhG denselben Schutz, wenn auch mit verringerter Schutzdauer von "nur" 50 Jahren ab Veröffentlichung oder Erstellung. Der Lichtbildner (also der das Foto geschossen hat) hat das ausschließliche Recht sein Lichtbild zu verwerten (Vervielfältigen, Verbreiten, Ausstellen). Darüber hinaus hat der Urheber grundsätzlich auch das Recht, eine Entstellung seines Werkes zu verbieten. Der Urheber hat somit das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, es zu verbreiten, es auszustellen, es zu bearbeiten oder umzugestalten. Ingo hat Recht: ohne Einwilligung des Rechteinhabers, Finger weg von fremden Bildern. Bereits die Speicherung (Anlegen einer digitalen Kopie = Vervielfältigung) und Bearbeitung von Bildern unterfällt dem Urheberrecht - nicht erst deren Veröffentlichung. Eine andere Frage ist natürlich, ob es den Rechteinhaber überhaupt interessiert, was irgendwer im stillen Kämmerlein mit dem Bild macht, solange es dort bleibt ...

Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) ist eine besondere Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt den, der abgebildet ist. Jeder darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Eingeschränkt wird dieses Recht bei "Personen der Zeitgeschichte" (also Prominenten) durch das öffentliche Informationsinteresse. Allerdings ist auch die Privatsphäre von Pominenten geschützt (Stichwort Paparazzi), seit sich 2004 Caroline von Monaco vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier um die Rechtsfortbildung verdient gemacht hat.

Bei der Veröffentlichung "bearbeiteter" Bilder (Stichwort Cybermobbing) kommen darüber hinaus auch noch Ehrverletzungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) in Betracht.


Offline julian

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #7 on: 07. March 2012, 00:27:06 AM »
Die Frage ist doch, ob man das Bild veröffentlicht oder die Spange nur für sich zur Freude reinmontiert.
Ich mache das immer mit "Paint" einfach reinzeichnen. Wird mal mehr und mal weniger überzeugend. Insgesamt aber spannend

Offline Südsee

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #8 on: 16. March 2012, 23:44:34 PM »
Die Frage ist doch, ob man das Bild veröffentlicht oder die Spange nur für sich zur Freude reinmontiert.

Seh ich auch so. Nur für die private Nutzung und ohne Veröffentlichung dürfte das Urheberrecht doch nicht greifen?

meander

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #9 on: 17. March 2012, 20:24:03 PM »
Du meinst also, für nur private Nutzung und ohne Veröffentlichung dürfe man Bilder, Filme, Musik, Computerspiele etc einfach so runterladen, weil das Urheberrecht nicht greift? Nicht ernsthaft, oder?

Das Urheberrecht kennt keinen generellen Ausschluss für "nur private Nutzung". Es gibt eine Ausnahmeregelung für zulässige Privatkopien (§ 59 Abs.1 UrhG). Diese gilt aber nur für rechtmäßig erworbene Werke (also z.B eine gekaufte Musik CD) und nur solange kein wirksamer Kopierschutz zumgangen wird, nicht jedoch für „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“.  Für heruntergeladene Bilder gibt es daher keine zulässige Privatkopie, und Veränderungen an urheberrechtlich geschützten Lichtbildern ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers an sich schon unzulässig und von keiner "Privatnutzungsausnahme" gedeckt.

Offline Le_86

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #10 on: 18. March 2012, 00:36:01 AM »
habt ihr irgendwie zu viel Richterin Barbara Salesch geschaut?? Wenn ich an meinem Rechner mit einem Bildbearbeitungsprogramm Lady Gaga ne Zahnspange verpassen würde und das fertige Bild lokal auf meiner Festplatte speichere dann interessiert das keinen Richter dieser Welt...

Offline Südsee

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Re: Bildbearbeitung Zahnspange
« Reply #11 on: 18. March 2012, 12:44:29 PM »
Du meinst also, für nur private Nutzung und ohne Veröffentlichung dürfe man Bilder, Filme, Musik, Computerspiele etc einfach so runterladen, weil das Urheberrecht nicht greift? Nicht ernsthaft, oder?

Von Musik, Filmen und Computerspielen habe ich nicht geredet. Wenn ich die runterladen kann, dann sind sie ja meistens bereits illegal ins internet gekommen. Bei Bildern scheint mir das doch häufig anders zu sein. vielleicht sollte man sich mal die die nutzungsbedingungen von flickr oder so anschauen. ich glaube nicht, dass es illegal ist, ein bild runterzuladen - weiß es allerdings auch nicht 100%. und wenn ich es runterladen kann, würde ich es doch auch für mich selbst verändern können. sofern ich es dann nicht wieder weiterveröffentliche. oder?