Bezüglich des Arzt-Patienten-Verhältnis ist aber zu bedenken, dass grundlegend fragwürdig ist, ob diese Art der Überwachung stattfinden muss/soll.
Erwachsene PatientInnen sollen und müssen sich mit der Behandlung und den einzelnen Schritten der Behandlung einverstanden erklären. Wer generell nicht bereit ist zu kooperieren bzw. in einzelnen Abschnitten der Behandlung nicht zu kooperieren, sollte dies von vorn herein bzw. frühzeitig mitteilen - das wäre nur fair.
Bei Minderjährigen spielt der individuelle Entwicklungsstand eine große Rolle - klar ist jedoch, dass sich Kinder und, zum Teil auch, Jugendlich vielleicht zur Kooperation zwingen lassen (mit welchen Mitteln?) - aber erzwungene Kooperation ist für das Arzt-Patienten-Verhältnis sehr negativ.
Und wenn Kontrolle stattfindet - welche Konsequenzen sollen sich ergeben?
Es gibt heutzutage eine größer werdende Gruppe von Menschen/Patienten, die self-measurement/self-improvement/self-surveillance als wesentlichen Bestandteil ihres Lebens sehen (s. Verkaufszahlen der sog. Fitness-Armbänder) - diese sind sicherlich für eine derartige Überwachung zu haben, sofern die Anbieter es den Patienten ermöglichen, v.a. sich selbst zu überwachen, d.h. die Daten selber auszulesen.
Außerhalb der Zahnmedizin gibt es in der Medizin für sehr viele Erkrankungen einfach zu kontrollierende Marker/Meßwerte/Untersuchungen, die eine Compliance erfassen bzw. abschätzen können. Dies trägt erfahrungsgemäß jedoch nicht dazu bei, dass die Patientencompliance insgesamt hoch ist oder steigt. Sie dokumentieren vielmehr den Verlauf von Erkrankungen/Situationen, aber haben wenig Einfluß auf die Compliance der PatientInnen.