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Author Topic: Wer macht den sowas?  (Read 3051 times)

Offline Jäger763

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Gruß
Jäger763

Offline Ingo

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Re: Wer macht denn sowas?
« Reply #1 on: 18. January 2014, 15:09:25 PM »
Normalerweise gehen lose Spangen nicht in das Eigentum des Patienten über und dürfen daher nicht so ohne weiteres entsorgt werden. Allen, die dennoch - oder eben mit Genehmigung - ihre "alte" Spange entsorgen, kann man nur wünschen, dass sich ihre Zahnstellung so verschlechtert, dass sie wieder eine Behandlung brauchen, die sie dann selber zahlen müssen. Denn dem Patienten überlassene lose Spangen gehören nicht in die Mülltonne, sondern in den Mund.

Ansonsten kann man nur den Kopf schütteln über diesen Regelungs- und Gängelungswahn, der den Bürgern jede Kleinigkeit vorschreiben will. Wenn man für den seltenen Fall, dass jemand eine lose Spange entsorgen will, extra eine Seite im Internet macht, dann ist der dadurch entstehene Schaden für die Umwelt vermutlich größer als wenn man die Geräte in die "falsche" Gruppe von Müll wirft. Aber selbst dazu wird man noch ausdrücklich aufgerufen! Denn Gesichtsbögen bestehen, soviel ich weiß, ausschließlich aus Metall. Sie dürfen aber keinesfalls zum Altmetall gegeben werden, da die "Stadtpflege Dessau-Roßlau" befohlen hat, sie in den Restmüll zu geben. Wie absurd sind solche Vorschriften? Denn, wie uns hier erklärt wird, bestehen Zahnspangen "meist" aus mehreren Materialien und deswegen - so die Logik! - müssen alle Spangen zum Restmüll getan werden, also auch die, die aus nur einem Material sind.

Ist das nicht klar, dass man den Müll nach Materialien trennt und selber sieht, aus welchem Material er besteht?

Die Idee, für so etwas spezielles zu sagen, wo es entsorgt werden soll, ist schon völlig überzogen. Das ist der grundsätzliche Fehler. Und der treibt dann Blüten. Es wäre besser, wenn Leute, die von bestimmten Themen keine Ahnung haben, sich raushalten und nicht Vorschriften machen, die überflüssig und auch noch inhaltlich falsch sind.

Offline Nightwish

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Re: Wer macht den sowas?
« Reply #2 on: 18. January 2014, 16:02:04 PM »
Naja - es muss ja nicht um Patienten gehen. Ich nehme mal stark an, das richtet sich an KFO- und Zahnarztpraxen, die die Klammern nach der Aufbwahrungsfrist entsorgen. In diesem Land gibt es ja für alles Gesetze - siehe zum Beispiel die sächsische Toilettenverordnung. Darin ist geregelt, wie man ein öffentliches Klo zu benutzen hat ;-)
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