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Author Topic: Auch die Kieferorthopädie muss den Wechsel hin zur Vorbeugung vollziehen!  (Read 3011 times)

Offline Jäger763

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Der Anblick ist allgegenwärtig und gilt fast schon als schick: Jugendliche mit Zahnspangen, von himmelblau bis glitzerbunt. Nach oft mehrjähriger Prozedur sind das Ergebnis meist makellos ebenmäßige Zahnreihen. Doch die mechanische Regulierung von Kieferanomalien ist teuer. Und nicht immer sagt die „schöne“ Zahnreihe die Wahrheit über den Erfolg kieferorthopädischer Korrekturen. „Wir können heute nachträglich mechanisch viel erreichen“, so Prof. Dr. Rosemarie Grabowski, Direktorin der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Rostock. Doch ebenso wichtig seien präventive Maßnahmen, um nicht nur ein schönes, sondern ein funktionell einwandfreies Ergebnis zu haben, das Zähne lebenslänglich gesund erhält.

„Während in der Zahnheilkunde der Wechsel hin zur Prävention weitgehend vollzogen ist, trifft dies für die kieferorthopädische Versorgung nicht zu“, kritisiert Grabowski. Ein Grund dafür sei die Politik der Krankenkassen, die die Kosten für Zahnspangen weitgehend erst am Ende des Zahnwechsels oder später übernehmen. Dann sind die Anomalien „ausgereift“.
Für die Krankenkassen gelten metrisch erfassbare Abweichungen als Maß der Schwere und damit der Kostenübernahme. Das bedeute, dass präventive Maßnahmen oder Frühbehandlungen nur ausnahmsweise erfolgen können, so Grabowski. Da kein Kind mit einer „ausgewachsenen“ kieferorthopädischen Anomalie geboren werde, blieben im Milchgebiss und während des Schneidezahnwechsels die Anomalien meist unter den metrischen Grenzwerten. Die Prognose der Entwicklung, die verstärkenden Einflüsse, spielten kaum eine Rolle. „Für Prävention und Frühbehandlung sich erst entwickelnder Anomalien ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen extrem eingeschränkt. Dabei können beide eine eventuell später notwendige mechanische Therapie vereinfachen und das Behandlungsergebnis stabiler werden lassen“, heißt es aus Rostock.

Dass sich das alles während des Zahnwechsels „gibt“, konnte in einer aufwendigen Untersuchung in Rostocker Kindereinrichtungen und Schulen widerlegt werden. Grabowski appelliert deshalb an die politisch Verantwortlichen, die allein metrische Erfassung zur Erkennung von behandlungswürdigen Anomalien zugunsten der Entscheidungskraft der Behandler aufzugeben. „Sie erkennen, wann auch kleinere Abweichungen schwerwiegende Entwicklungsstörungen folgen können.“

  [ ©:  Die Zahnarztwoche - DZW, gekürzt ]

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Jäger763