bin mir nicht sicher aber ich denke dass man den arzt seines vertrauens frei wählen darf.
sicher wird die krankenkasse hellhörig wenn wg häufigem krankenscheinbedarf ständig der arzt gewechselt wird.
grundsätzlich gehe ich zu dem arzt welcher mein vertrauen hat, wenn er es verliert wechsele ich diesen, denn die kk karte
ist die meinige. bei gewährleistung bzw nachbesserung sollte man sich mit der kk in verbindung setzen und diese
unterstützt eigentlich den ablauf richtung gutachten durch einen anderen unabhängigen arzt.
auf eine art sind wir ja kunden und haben rechte, rechte welche wir leider meisst nur unzureichend kennen.
ich würde die gründe wie "ich habe kein vertauen mehr" "der arzt klärt mich mangelhaft auf" "er geht nicht auf meine probleme mit der behandlung ein" "ich bin völlig verunsichert und fühle mich ausgeliefert" vorbringen.
seine arbeit selbst in frage zu stellen (ohne die meinung eines anderen arztes) dürfte schwierig sein vielleicht sogar den arztwechsel behindern. er kann ja nachbessern wollen usw. und kennt seine rechte sicher nur zu gut!
ich wünsche mal viel glück und wenig stress bei des suche nach einem anderen kfo.
einen termin beim alten kfo würd ich nicht einfach ausfallen lassen...(der patient gefährdet den behandlungserfolg). lieber hingehen und nach 5 min wartezimmer wg schrecklicher übelkeit/darmgrippe wieder abmelden.
zeit gewinnen.
berichtigt mich bitte wenn ich käse geschrieben hab