Hi!
Also, ich war bei bei BW Sani - das war im Jahr 2001/2002. Nach der Grundausbildung kam ich dann in meine richtige Einheit. Dort gab es natürlich auch einen Truppenarzt. Da ich bei einem allgem. Mediziner mitarbeite, wußte ich von ca. 3 Grundwehrdienstleistenden dass diese eine feste Zahnspange trugen.
Daher versuchte ich meine Beziehungen spielen zu lassen und versuchte über unseren Zahnarzt auch in den Genuss einer KFO-Behandlung zu kommen. Man sagte mir zuerst dies ist für Wehrdienstleistende nicht möglich, da die Behandlung zulange dauert (also über die Dienstzeit hinaus). OK, aber das war ja kein wirklicher Grund diese Bahndlung zu versagen. Man muss also nur seine Krankenkasse sowie natürlich die BW ebenfalls überzogen, dass die Behandlung wirklich notwendig ist und die Krankenkasse nach Ende der Dienstzeit die Kosten weiter übernimmt.
Unser Zahnarzt schickte mich dann in ein BW-Krankenhaus, wo tatsächlich Kieferorthopäden arbeiten. Diese untersuchten mich und stellten fest, dass eine Behandlung notwendig sei.
Mit diesem Befund habe ich dann mit der Krankenkasse gesprochen und diese davon überzeugt, dass es Sinn macht die Beahndlung zu beginnen und die Kosten nach Dienstzeitende weiter zu tragen (da der größte und teuerste Teil sowieso die BW bezahlen werde). Schleißlich willigte die Krankenkasse ein.
OK, nun kam die etwas schwierige Variante. Zahlt die BW die Behandlung??
Mein Zahnarzt setzte sich für mich bei seinem Vorgesetzten ein und nach langem hin und her (und ich weiß nicht wie er es gemacht hat) willigte ebenfalls die BW ein.
Nach dem ganzen Papierkram ging die Behandlung gegen Ende der Dienstzeit los. Obwohl ich denke, dass dies wirklich eine Ausnahme darstellt - ansonsten übernimmt die BW die Kosten nur bei Zeit- bzw. Berussoldaten und dann auch nur wenn es wirklich notwendig ist.